Magenballon: Antrag auf Kostenübernahme richtig stellen
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Magenballon Kostenübernahme Antrag

Was ist wichtig für die Antragstellung zur Kostenübernahme einer Magenballon-Behandlung?

Momentan ist die Behandlung von Übergewicht mittels Magenballon keine Regelleistung der Krankenkassen. D.h. grundsätzlich müssen Patienten ihre Magenballon-OP aus eigener Tasche zahlen. Wie immer gibt es aber auch Ausnahmen oder besondere Fälle, bei denen die Krankenkasse doch einspringt und die Magenballon Kosten übernimmt oder bezuschusst. Beispielsweise wenn der Patient sehr stark adipös ist – der Richtwert ist hier ein BMI über 40 – oder wenn ein Magenballon eine erforderliche Maßnahme zur Gewichtsreduktion vor einem operativen Magenband- oder Magenbypass ist.

In jedem Fall erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für einen positiven Ausgang bzw. eine Kostenübernahme der Magenballon-Behandlung, wenn man bestimmte, allgemeine Punkte bei bzw. vor der Antragstellung beachtet. Man kann den Hausarzt um Unterstützung bitten, konkret um ein Attest, das bescheinigt, weshalb er eine Abnehmbehandlung wie die Magenballon-OP empfiehlt, und von ihm auch eine Überweisung zu einem behandelnden Chirurgen erhalten. Wer bereits psychologische Hilfe aufgrund seines Übergewichts in Anspruch nimmt oder genommen hat, sollte sich laufende oder abgeschlossene Therapien bestätigen lassen. Insbesondere sollte vermerkt werden, dass keine Essstörung vorliegt und dass der Psychologe eine Magenballon-Behandlung für sinnvoll halten würde. Weitere Atteste von Fachärzten wie Internisten, Orthopäden oder Kardiologen, bei denen man aufgrund des Übergewichts in Behandlung war, können ebenfalls hilfreich sein. Belege über konservative Methoden zur Gewichtsreduktion, die nicht erfolgreich waren, sollten unbedingt gesammelt werden und eine Aufstellung gemacht werden; z.B. über Diäten wie Weight Watchers, Kuren, Rehas, nachgewiesene Aktivitäten im Fitnessstudion, verordnete Medikamente, etc. Wichtig für die Kostenübernahme könnte auch ein ehrlich protokolliertes Ernährungstagebuch sein, in dem alle Mahlzeiten und Getränke mit ungefährer Mengenangabe und den Uhrzeiten angegeben sind.

All diese Unterlagen sind entscheidungsrelevant. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen oder bezuschussen die Behandlungskosten – wenn überhaupt – nur dann, wenn andere Abnehmversuche durchgeführt wurden und diese scheiterten.

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