Wann wird ein Magenballon von der Krankenkasse bezahlt?
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Magenballon Krankenkasse

Wann wird ein Magenballon von der Krankenkasse bezahlt?

Prinzipiell ist eine Magenballon-Behandlung eine Selbstzahler- und keine Kassenleistung. Damit die Krankenkassen die Kosten für einen Magenballon doch tragen – und das wirklich nur in Ausnahme- und Einzelfällen – müssen bestimmte Kriterien vorliegen.

Eine Kostenzusage kann z.B. erfolgen, wenn der BMI des Patienten über 40 beträgt oder sich der BMI-Wert um 35 bewegt und gleichzeitig schwere gesundheitliche Probleme bestehen, wie Diabetes, Bluthochdruck und Herzprobleme.

Eine Übernahme der Kosten für den Magenballon ist auch möglich, wenn der Patient die Behandlung dringend benötigt, weil sonst mit einer Verschlechterung seines Gesundheitszustandes zu rechnen ist oder weil die Behandlung im weitesten Sinne Bestandteil eines Behandlungsplans ist. So kann bei übergewichtigen Menschen, die einen operativen, sogenannten bariatrischen Eingriff zur Behandlung ihrer Adipositas benötigen, wie ein Magenband oder ein Magenbypass, das OP-Risiko zu hoch sein bzw. das Risiko für das Auftreten von lebenskritischen Komplikationen. Da sie „zu dick für die OP“ sind, ist eine Behandlung zum Abnehmen wie der Magenballon medizinisch indiziert und wird dann wahrscheinlich von der Krankenkasse gezahlt.

Auch wenn man die genannten Voraussetzungen erfüllt, wird eine Kostenübernahme nur nach einer vollständigen Antragstellung gewährt. Der Antrag, der bei der Krankenkasse eingereicht wird, sollte begründen, um welche Behandlung es sich handelt, welche Kosten beantragt werden und warum eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen soll. Alle dafür relevanten medizinischen Atteste, Belege und eigene Unterlagen, die diese Angaben bestätigen, sollten dem Antrag beigefügt werden. Im Internet finden sich zahlreiche Mustervorlagen zum „Antrag auf Kostenübernahme bei Krankenkasse“, auf dessen Basis man seinen persönlichen Antrag auf Kostenübernahme der Magenballon-Behandlung erstellen kann.

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