Umfrage-Ergebnis Verstehen Sie den Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt?
Sept/Okt 2015
Mysterium HKP - Oft bleiben Fragen offen
Da die zahnärztlichen Befunde bzw. Bedürfnisse der Patienten so individuell und unterschiedlich sind, gehen die Kosten, die bei einer Behandlung anfallen, manchmal weit auseinander. Deshalb kann es auch keine universelle Aufstellung zu Zahnarztpreisen geben. Verbindlich ist aber der Heil- und Kostenplan (auch unter der Abkürzung HKP bekannt), der immer bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen erstellt wird. Der HKP ist quasi der persönliche Kostenvoranschlag des Zahnarztes, in dem genau dokumentiert ist, wie die Diagnose lautet, welche Therapie erforderlich ist und welche Behandlungskosten anfallen. Wer schon einmal einen HKP in der Hand hatte, weiß, das dieser mit zahlreichen Abkürzungen arbeitet. Doch was bedeuten Kürzel wie „kw“, „ur“, „x“ oder „)(„? Deshalb hat myBody seine Leser gefragt: „Verstehen Sie den Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt?“
Umfrage Sept/Okt 2015: "Verstehen Sie den Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt?" So stimmten die myBody-Leser ab.
Für die Mehrzahl der 152 Befragten scheint der Heil- und Kostenplan ein Mysterium und auf jeden Fall erklärungswürdig zu sein. 29 Prozent können mit den vielen Kürzeln nichts anfangen. 24 Prozent lassen sich ihren individuellen Kostenvoranschlag zum Verständnis immer von ihrem Zahnarzt erläutern. 6 Prozent gaben an, immerhin zu wissen, wo die Kosten für die Behandlung stehen. Ebenso viele Umfrageteilnehmer können die einzelnen Angaben von selbst gut nachvollziehen. Mit über einem Drittel war jedoch die mehrheitliche Antwort der Umfrage „ich habe noch nie einen Heil- und Kostenplan gesehen“.
Verstehen ist das eine. Aber was muss der Patient eigentlich mit dem HKP tun? Er muss ihn erstens unterschreiben und zweitens an seine Krankenkasse schicken. Und dies zwingend im Vorfeld der Behandlung. Denn wird mit einer Zahnersatzbehandlung begonnen, bevor der Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse genehmigt wurde, können Sie Ihren Anspruch auf den Zuschuss verlieren.
Mit der Unterschrift bestätigt der Patient, dass die auf dem Heil- und Kostenplan vorgeschlagene Therapie gewünscht ist, und er über die entstehenden Behandlungskosten informiert wurde. Insofern sollten sich Patienten nicht scheuen, den Zahnarzt oder seine Mitarbeiterinnen bei offenen Fragen anzusprechen. Wer sich einmal damit beschäftigt wird auch merken, dass dieses so kompliziert erscheinende Formular, mit etwas Hilfe und Erklärung doch verständlich sein kann.
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