Zahnarztkosten Kostenübernahme private Kasse

Die Kostenübernahme für eine allgemeine Zahnbehandlung gehört zu den grundsätzlichen Leistungen einer jeden privaten Krankenversicherung. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen gibt es hier allerdings keinen einheitlichen Leistungsumfang, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Tarife. Dabei lassen sich die Tarifmodelle in Grundleistungen, erweiterte Leistungen und Premium-Leistungen einteilen. Je nach gewähltem Modell übernehmen die privaten Krankenkassen zwischen 50 und 100% der Kosten, ganz gleich, welche Behandlungsart gewählt wurde. Daher ist es wichtig, vor einer zahnärztlichen Behandlung im Versicherungsvertrag nachzulesen, welche Kosten für welche Behandlung erstattungsfähig sind.
Nachfolgend einige Punkte, auf die Sie in Ihrem Versicherungsvertrag besonders Augenmerk legen sollten:
Checkliste Kostenerstattung private Krankenversicherung:
- Welche Art von Zahnersatz ist grundsätzlich versichert?
- Sind Implantate ausdrücklich als versicherter Zahnersatz ausgewiesen (Vorsicht bei Billig-Tarifen!)
- Gibt es grundsätzliche Limitierungen bei Material- und Laborkosten?
- Werden Inlays als Zahnbehandlung (vollständige Erstattung) oder als Zahnersatz (anteilige Erstattung) eingestuft?
- Gibt es eine Zahnstaffelregelung mit Limitierungen bzw. Grenzen innerhalb der ersten Versicherungsjahre oder Ausschluss einzelner Bereiche?
- Sieht der Tarif ein Bonussystem für regelmäßige Vorsorgemaßnahmen vor?
- Sind Kürzungen oder Ablehnungen der Leistungen bei Nichteinreichung eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn möglich?
Kostenübernahme für eine Zahnbehandlung vorab prüfen
In jedem Fall sollte vor jeder größeren Zahnbehandlung, insbesondere bei der Versorgung mit einem Implantat, ein individueller Heil- und Kostenplan erstellt werden. Da bei den privaten Krankenversicherungen kein rechtsgültiges Formular vorgeschrieben ist, gilt es hier, genauestens zu prüfen, ob alle Behandlungsschritte sowie eventuell anfallende Zusatzposten wie Knochenaufbau oder 3D-Navigation enthalten sind. Einige Versicherungsunternehmen lassen eine externe Prüfung des Behandlungsplanes durchführen, um die einzelnen Kostenbestandteile zu validieren.
Nach der Behandlung stellt der Zahnarzt seine Rechnung nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Unabhängig von der Erstattung der Kosten durch die private Krankenversicherung hat der Patient die Gesamtrechnung direkt beim Zahnarzt zu begleichen.
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