Heil- und Kostenplan verstehen:Was kostet die Zahnbehandlung insgesamt?
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Zahnarztkosten Heil- und Kostenplan

Eine Zahnbehandlung kann teuer werden. Um bereits im Vorfeld einen Überblick über die gesamten Behandlungskosten zu erhalten und die dafür vorgesehenen Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können, muss ein so genannter Heil- und Kostenplan (HKP) ausgefüllt werden.

Der HKP ist gewissermaßen der Kostenvoranschlag beim Zahnarzt. Darin dokumentiert der Zahnarzt exakt, welche Behandlung erforderlich ist und welche Kosten dafür anfallen. Auf Basis dieses Befundes kann die Krankenkasse den „befundorientierten Festzuschuss“ gewähren, der grundsätzlich 50% der Kosten der Regelversorgung beträgt. Diesen Zuschuss erhalten Patienten auch dann, wenn sie sich für eine Behandlung entscheiden, die über die Regelversorgung hinausgeht, beispielsweise Implantat statt herkömmlicher Prothese.

Angebot für eine zahnärztliche Behandlung

Für gesetzlich versicherte Patienten wird der Heil- und Kostenplan mittels eines vorgeschriebenen Formulars erstellt. Er beinhaltet fünf Punkte:

1. Befund des gesamten Gebisses / Behandlungsplan: Auf einem vorgefertigten Zahnschema trägt der Arzt den individuellen Befund, die vorgesehene Regelversorgung sowie ggf. eine darüber hinausgehende Versorgung (Therapieplanung) mittels festgelegter Kürzel ein.

2. Befunde für die Festzuschüsse: In dieser Spalte werden alle Versorgungsleistungen anhand von Befundnummern eingetragen, über welche die spätere Berechnung der Festzuschüsse durch die Krankenkasse erfolgt.

3. Kostenplanung: Mit der Kostenplanung erhält der Patient eine Übersicht der voraussichtlichen Gesamtkosten, die sich aus dem zahnärztlichen Honorar sowie den Material- und Laborkosten zusammensetzen.

4. Zuschussfestsetzung: Der Heil- und Kostenplan wird an dieser Stelle von der Krankenkasse ergänzt, die alle Festzuschussbeträge einträgt und eventuelle Bonusansprüche mit einrechnet. Nach der Bewilligung durch die Krankenkasse erhält der Zahnarzt das Formular zurück und kann mit der Behandlung beginnen.

5. Rechnungsbeträge: Abschließend trägt der Zahnarzt die tatsächlich angefallenen Behandlungskosten sowie den Gesamtzuschuss der Krankenkasse ein. Aus der Differenz ergibt sich der verbleibende Kostenanteil für den Versicherten. Über diesen Restbetrag erhält der Patient eine gesonderte Rechnung.

Das sollten Sie wissen

Wird mit einer Zahnersatzbehandlung begonnen, bevor der Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse genehmigt wurde, können Sie Ihren Anspruch auf den Zuschuss verlieren.

Sind Behandlungsleistungen vorgesehen, die von der Regelversorgung abweichen und die nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden, muss der Zahnarzt eine gesonderte Anlage ausfüllen. Sie enthält im oberen Abschnitt die Kostenaufstellung der gewünschten Behandlung und im unteren Abschnitt zum Vergleich die Kosten bei Regelversorgung.

Privat Versicherte sollten vor einer zahnärztlich-prothetischen Leistung in jedem Fall prüfen, ob ihr individueller PKV-Tarif einen Heil- und Kostenplan als Voraussetzung für eine Erstattung vorschreibt.

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