Brücken Kosten und Preisbeispiele
Kosten für Brücken
Die Kosten für Brücken anzugeben ist relativ schwierig, da die Preise abhängig vom Umfang der Behandlung sind und sich gleichzeitig nach der Befestigungsmethode der Brücken und dem verwendeten Material richten. Außerdem ist jeder Typ von Zahnersatz auf den einzelnen Patienten bzw. dessen Mundraum zugeschnitten. Das bedeutet dann auch für die Zahnbrücke, dass keine exakten Preisbestimmungen ohne vorherige Untersuchung des individuellen Zahnbestandes gemacht werden können.
Einer der weiteren Faktoren, die für die endgültigen Kosten der Brücken entscheidend sind, ist beispielsweise das zahnärztliche Honorar. Obwohl die Honorarleistung durch eine einheitliche Gebührenordnung geregelt ist, können sogenannte „freie Vereinbarungen“ zu Abweichungen in den Kosten für Brücken führen. Weiterhin müssen die Bemühungen der Techniker in den Zahnlabors, die für das Anfertigen der Brücken verantwortlich sind, vergütet werden.
Neben dem Wert des verwendeten Materials selbst, ist auch die Behandlungstechnik für die Kosten der Brücken relevant, da je nach Technik mehr oder weniger Material verbraucht wird. Alle Kosten der einzelnen Bestandteile der Behandlung können meist zwar meist nur geschätzt werden, aber die in einem Heil- und Kostenplan aufgestellten Gesamtkosten geben eine ungefähre Orientierung, mit welchen Kosten der Patient für die Brücken rechnen muss.
Kosten im Vergleich
Je nach individueller Behandlungsmethode, Befestigungsart und Materialkosten können die Kosten für Brücken bei einem fehlenden Zahn zwischen 1.500 EUR und 3.000 EUR liegen. Dies entspricht einem Eigenanteil von ungefähr 800 EUR bis 2.000 EUR. Vor allem die Kosten für eine Brücke aus Vollkeramik, deren Herstellung besonders aufwendig ist, können sehr hoch ausfallen.
Seit 2005 gibt es diesen einheitlich festgesetzten Zuschuss von den gesetzlichen Krankenkassen für jede Form von Zahnersatz. Muss beispielsweise eine Brücke im Frontbereich einen fehlenden Zahn ersetzen, wird ein Betrag von etwa 800 EUR von den Kassen übernommen. Alle übrigen anfallenden Kosten für die Behandlung mit einer Zahnbrücke müssen als Eigenanteil zugesteuert werden. Dieser Festzuschuss von 800 EUR würde auch dann gelten, wenn sich der Patient für eine kostenintensivere Methode bzw. einen teueren Zahnersatz entscheidet.
Um bei den Kosten für Brücken zu sparen, hilft zum Beispiel auch ein lückenlos geführtes Bonusheft. Hat ein Patient mindestens fünf Jahre lang ein Mal jährlich eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung wahrgenommen und kann dies mit fünf Stempeln im Heft nachweisen, ist es möglich zusätzlich zum Festzuschuss weitere 20 Prozent der Kosten von den Krankenkassen bezahlt zu bekommen. Bei zehn Stempeln sind es sogar 30 Prozent.
Auch das Abschließen einer Extra-Versicherung für Zahnbehandlungen, der sogenannten Zahnzusatzversicherung, kann durchaus eine Sparmaßnahme sein. Die Zahnzusatzversicherung erhöht das Leistungsniveau der Grundversicherung, was vor allem denen zu Gute kommt, die schon ihr ganzes Leben schlechte Zähne haben und auch in Zukunft kontinuierlich mit weiteren Zahnproblemen rechnen werden.
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