Wann zahlt die Krankenkasse Lipödem-Behandlungen?
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Lipödem-OP Kostenübernahme

Wann zahlt die Krankenkasse eine Lipödem-Behandlung?

Lipödeme sind keine Folge von Übergewicht, sondern eine Fettverteilungsstörung, die an verschiedenen Körperstellen wie den Ober- und Unterschenkeln oder im Hüftbereich auftreten können. Dabei handelt es sich um eine erhöhte Anzahl an krankhaft veränderten Fettzellen. 

Eine Liposuktion bei Lipödem kann sehr aufwändig sein und daher auch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Kosten sind daher sehr individuell und können deutlich höher als die einer normalen Fettabsaugung ausfallen. Nicht nur die zu behandelten Köperstellen sind dafür relevant, sondern auch die Methode hat Einfluss auf die Kosten. Da es sich bei der Lipödem-Erkrankung um eine Krankheit handelt, die durchaus mit Schmerzen einhergehen kann, gibt es für einige Frauen wenige Alternativen zu einer Lipödem-OP. Die dabei entstehenden Kosten werden in manchen Fällen von der Krankenkasse übernommen.

Die Ausprägung der Lipödeme kann in drei Stadien eingeteilt werden. Für das erste und zweite Stadium läuft derzeit bis Ende 2024 eine Erprobungsstudie. Abhängig vom Ergebnis wird dann entschieden, ob auch in diesen Fällen die Kosten von der Krankenkasse getragen werden.[1]

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei Lipödem

Lipödem Stadium III

An welchem Stadium man erkrankt ist, kann nur eine Fachärztin oder ein Facharzt feststellen. Um dem 3. Stadium zugeordnet zu werden, muss folgendes Krankheitsbild vorliegen: Das Unterhautgewebe ist stark verdickt und verhärtet. An den Innenseiten der Schenkel entsteht eine Wammenbildung, also grobe Fettlappen mit hängendem Gewebe. Der Umfang ist deutlich vermehrt. Durch die krankhafte Vermehrung der Fettzellen entsteht eine Fehlstellung in Form von X-Beinstellung.

Konservative Methoden wurden sechs Monate ohne Erfolg durchgeführt

Unter konservativen Methoden versteht man Behandlungen, die nicht-invasiv sind. Zu den konservativen Methoden bei Lipödem zählen Lymphdrainagen, Kompressionsstrümpfe und Bewegungstherapie. Diese müssen mindestens 6 Monate hinreichend erfolglos bleiben, damit die Krankenkasse einer Kostenübernahme zustimmt. Ob die konservativen Methoden als erfolglos eingestuft werden, entscheidet der Facharzt.

BMI unter 35

Übersteigt der BMI (Body-Mass-Index) einen Wert von 35 kg/m², muss zusätzlich eine Behandlung für Adipositas durchgeführt werden. Frauen mit einem BMI (Body-Mass-Index) von über 40 kg/m² kommen für eine Kassenleistung nicht in Frage. Da Frauen, die an Lipödem Stadium III erkrankt sind, krankhaft vermehrte Fettzellen aufweisen, ist es für sie meist schwer einen BMI unter 35 zu haben. Mit einer Körpergröße von 1,65 m und einem Gewicht von 95,3 kg läge der BMI bei 35. Bei einer Körpergröße von 1,70 m hingegen müsste das Gewicht 101,2 kg liegen, um einen BMI unter 35 zu haben.

Kassenzulassung

Die entsprechende Klinik, in der die Lipödem-OP vorgenommen wird, muss über eine Krankenkasse abrechnen können. Dies ist insbesondere bei Privatkliniken häufig nicht der Fall, sodass es empfehlenswert ist sich im Voraus nach einer passenden Klinik und einem passenden Arzt zu erkundigen.

Sonderfälle

Auch bei Lipödem Grad 1 und 2 ist die Kostenübernahme nicht ausgeschlossen. Es gibt immer wieder Einzelfallentscheidungen, bei denen die Kosten für eine Lipödem-OP übernommen wurden. Hierfür muss die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden.[2] Wichtig ist, dass man in diesen Fällen nachweist, dass eine konservative Methode über einen Zeitraum von 6 - 12 Monaten erfolglos blieb. In vielen Fällen zieht die gesetzliche Krankenkasse nach einem schriftlichen Antrag auf Übernahme der Kosten den medizinischen Dienst (MDK) hinzu. Dessen Beurteilung ist für die Übernahme dann ausschlaggebend. Sollte die Übernahme der Kosten für eine Liposuktion abgelehnt werden, hat man immer die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen Einspruch einzulegen.

Bei Lipödem-Betroffenen, die privatversichert sind, hängt es vom Versicherungstarif ab, ob die Kosten für eine Liposuktion übernommen werden. Betroffene sollten einen Kostenvoranschlag einreichen, bevor sie eine Behandlung anstreben.

Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an einen Arzt in Ihrer Nähe, der Sie in einem medizinischen Beratungsgespräch umfassend über Ihre Möglichkeiten informiert.

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Quellennachweis

1. Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen: Behandlung des Lipödems: Nachhaltig von der Last befreien!, www.dgpraec.de/pressemitteilungen/behandlung-des-lipoedems/, abgerufen am 02.03.2022