Laser gehören in ärztliche Hände
Rechtliche Neuerungen ab 2021
Pigmentflecke, Aknenarben und Warzen, ja sogar weißen Hautkrebs können Ärzte heute mit Laserlicht entfernen. Einige kosmetische Behandlungen wie Tattoo-Entfernungen konnten bisher auch mithilfe von Lasern und IPL (Intense Pulsed Light) zum Beispiel von Kosmetikerinnen durchgeführt werden. Das hat der Gesetzgeber nun geändert. In Zukunft ist der Umgang mit diesen intensiven Lichtquellen und Hochfrequenzgeräten nur noch approbierten Ärzten vorbehalten.
Laser sind in der Medizin mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Mithilfe des energiereichen Lichts behandeln Ärzte Augenerkrankungen wie Grauen Star, nutzen es als Skalpell bei Operationen und entfernen Gaumenmandeln. Ein besonders großes Einsatzgebiet haben Laser in der Dermatologie. Von Narben über Warzen, Pigmentflecke, Akne und rote Äderchen bis hin zu Tätowierungen und Haaren – Laser gelten als Allrounder in der dermatologischen und kosmetischen Medizin.
Laser-Sicherheit ist das A und O
Laser sind in der Regel eine sichere und effektive Methode, um Erkrankungen und ästhetische Probleme zu behandeln. Das gilt aber nur, wenn die Geräte sachgemäß angewendet werden und die Behandler über das nötige Fachwissen verfügen. Ist das nicht gegeben, kann das energiereiche Licht einen erheblichen Schaden anrichten. Tragen die Personen in dem Raum, in dem die Behandlung stattfindet beispielsweise keine Schutzbrillen, die auf die Frequenz des Lasers abgestimmt sind, können gravierende Augenschädigungen die Folge sein. Besonders nach Haar- oder Tattoo-Entfernungen können großflächige Verbrennungen auftreten – diese schmerzen nicht nur stark, sie bieten auch ein hohes Risiko für eine Infektion.
Neuregelung der Strahlenschutzverordnung
Eine repräsentative Umfrage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hat ergeben, dass bei etwa 18 Prozent der kosmetischen Behandlungen mit starken Lichtquellen dauerhafte Nebenwirkungen wie Narben auftraten. Zusätzlich kam es bei 40 Prozent zu zeitweiligen Folgen. Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber nun verabschiedet, dass Lasergeräte beispielsweise zum Entfernen von Tattoos nur noch in die erfahrenen Hände von approbierten Ärzten gehören. Diese müssen über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Ärzte erlangen diese in entsprechenden Fort- und Weiterbildungen und können sie so auch nachweisen. Zusätzlich müssen Ärzte sich immer auf dem neuesten Stand halten und daher mindestens alle fünf Jahre ihr Wissen in entsprechenden Schulungen auffrischen. Die Regelung gilt ab dem 31. Dezember 2021 und beinhaltet eine dreimonatige Übergangsfrist. Andere Neuerungen der NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) gelten bereits ab Ende 2020.
Fortbildungen zu Lasermedizin
Es gibt auch heute schon entsprechende Fortbildungen für Ärzte, die ihre Patienten mit Lasern behandeln wollen. Wer in seiner Praxis Lasergeräte verwendet, benötigt laut § 5 OStrV einen Laserschutzbeauftragten. In diesen Fortbildungen erfahren die Teilnehmer unter anderem die gesetzlichen und physikalischen Grundlagen der Lasersicherheit, ebenso wie die biologische Wirkung von Lasern sowie den klinischen Einsatz. Im besten Fall finden zudem Hands-on-Trainings an Patienten statt, sodass die teilnehmenden Ärzte nach dem Kurs direkt mit einem sicheren Einsatz in der Praxis beginnen können. Fortbildungspunkte gibt es meist dann, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgreich abgeschlossen wird.
Dieser Artikel ist in mabelle 2/19 erschienen
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