Brustverkleinerung Komplikationen und Risiken
Mögliche Komplikationen bei einer Brustverkleinerung
Wie bei jedem anderen chirurgischen Eingriff kann auch bei einer Brustverkleinerung das Auftreten von Komplikationen wie Wundheilungsstörungen oder Infektionen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Allerdings können die Risiken bei einer Brustverkleinerung durch die Wahl eines erfahrenen Spezialisten, eine gründliche Vorbereitung und das Befolgen aller Nachsorgeempfehlungen minimiert werden.
Bei entsprechend veranlagten Patientinnen kann es vereinzelt zu anhaltenden Rötungen oder Verdickungen der behandelten Stellen kommen. Erfahrungsgemäß reduzieren sich solche Nachwirkungen im Laufe der Zeit von selbst (oft noch im Laufe von ein bis zwei Jahren), bis sie schließlich vollkommen verschwinden. Auf Wunsch können sie auch nachträglich behandelt werden, was in der Regel zu einer schnellen und nachhaltigen Besserung führt.
Gut zu wissen
Rechtstipp: Schritte bei Problemen nach Schönheitsoperationen
"Wenn Patienten nach einer Schönheitsoperation den Eindruck haben, dass der Eingriff missglückt ist oder unerwartete Komplikationen auftreten, ist es grundsätzlich sinnvoll ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu suchen – eventuell auch eine weitere Arztmeinung einzuholen. Und im nächsten Schritt die Behandlungsunterlagen anzufordern sowie die Geschehnisse per Protokoll und Fotos zu dokumentieren. Mit diesen Unterlagen kann sich der Patient an den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) seiner Krankenkasse wenden oder bei einer Gutachterkommission vorstellen, die den Sachverhalt prüft und ein kostenloses Gutachten erstellt. Die Krankenkassen zahlen zwar nicht die durch Korrekturbehandlungen entstehenden Kosten, aber bei Bestätigung eines Behandlungsfehlers kommen häufig die ärztlichen Haftpflichtversicherungen zum Tragen. Das Ziel sollte es immer sein, sich außergerichtlich zu einigen. Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert, der für den konkreten Einzelfall die beste Vorgehensweise kennt. Diese Erstberatung wird von den Rechtschutzversicherungen meist übernommen."
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