Brustverkleinerung Kosten und Preisbeispiele
Inhalte auf dieser Seite
- Kosten für eine Brustverkleinerung
- Was kostet eine Brustverkleinerung je nach Umfang?
- Brustverkleinerung Angebotsrechner: aktuelle Preise abfragen
- Preise für die Brustverkleinerung nach Kliniken und Ärzten
- Preis- und Patientenbeispiele
- Wie setzen sich die Kosten für eine Brustverkleinerung zusammen?
- Kostenübernahme durch die Krankenkasse
- Finanzierung einer Brustverkleinerung
Kosten für eine Brustverkleinerung
Die durchschnittlichen Kosten für eine Brustverkleinerung bewegen sich zwischen 4.500 Euro und 9.000 Euro; sie sind im Wesentlichen abhängig von der Menge des zu entfernenden Gewebes. Wird zusätzlich zu der Volumenreduktion noch eine Bruststraffung durchgeführt, können die Kosten auf bis zu 9.400 Euro steigen.[1]
Was kostet eine Brustverkleinerung je nach Umfang?
Methode | Kosten |
---|---|
Brustverkleinerung: |
4.500 - 9.000 Euro |
Brustverkleinerung mit Straffung: |
6.700 - 9.400 Euro |
Die Kosten einer Brustverkleinerung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Neben dem reinen Reduktionsgewicht ist vor allem die gewählte Methode von großer Bedeutung. Je nachdem, wie aufwendig die Schnitttechnik ist, in welchem Verhältnis Fett und Drüsengewebe entfernt werden oder ob die Brustwarze versetzt werden muss, können die Kosten von 4.500 Euro bis zu 9.000 Euro reichen.
Oft wird die Brustverkleinerung auch mit einer Bruststraffung kombiniert, wenn die Brüste nach einer Verkleinerung aufgrund des verlorenen Volumens an Spannkraft verlieren. In einem solchen Fall können die Kosten bei 6.700 bis 9.400 Euro liegen.
Was muss ich bei Billigangeboten beachten?
Wenn ein Angebot deutlich unter den oben genannten Durchschnittskosten liegt, sollten Sie hellhörig werden. Häufig wird bei derart günstig kalkulierten Preisen an der falschen Stelle gespart, z.B. am Umfang der Beratung, an der Qualität des Operationsmaterials, der Ausstattung des OP-Saals, der Qualifikation der Mitarbeiter oder sogar der Fachkenntnis und Erfahrung des behandelnden Arztes. Die rasant gestiegene Nachfrage nach ästhetischen Operationen hat dazu geführt, dass neben qualifizierten Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie auch Ärzte und Kliniken, die nicht über die erforderliche Ausbildung und Erfahrung verfügen, Brustoperationen anbieten – zu einem besonders günstigen Preis. Doch solche Billigangebote können nicht nur zu einem unbefriedigenden Operationsergebnis führen, sondern auch erhebliche gesundheitliche Probleme mit sich bringen. Daher sollten Sie bei der Wahl Ihres Arztes nicht nach dem Preis, sondern vor allem nach der Qualität gehen.
Kann ich mich für eine Brustverkleinerung bei der Arbeit krankmelden?
Wenn für die Brustverkleinerung ein medizinischer Grund vorliegt, kann für die OP und die Dauer der Genesung eine Krankschreibung erfolgen. Je nach Ausmaß der OP und abhängig von der beruflichen Tätigkeit wird der Arzt Sie für ein bis maximal drei Wochen krankschreiben. Wird die Brustverkleinerung jedoch aus kosmetischen Gründen durchgeführt, für die auch die Krankenkasse nicht aufkommt, kann laut §52 SGB V „Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden“ auch keine ärztliche Krankschreibung eingefordert werden.
Brustverkleinerung Angebotsrechner: aktuelle Preise abfragen
Preise für Brustverkleinerung nach Kliniken und Ärzten
Die Schwankungen zwischen den von den Ärzten kommunizierten Preisorientierungen können beispielsweise mit dem Aufwand für eine Operation und den unterschiedlichen Honorarplänen der Ärzte zusammenhängen. Die folgenden Beispiele und Preisangaben für eine Brustverkleinerung stammen aus dem myBody® Klinikfinder.
Preis- und Patientenbeispiele
Damit Interessierte sich einen besseren Überblick über die Kosten verschaffen können, stellt myBody® verschiedene reale Preisbeispiele zur Verfügung:
Kosten für eine Brustverkleinerung 80D/80C für 5.820 Euro
Patientin einer Klinik in Heidelberg |
|
Statur: |
166 cm, 61 kg |
Erreichtes Körbchen: |
80D auf 80C |
Operationstechnik: |
Lejour-Technik |
Dauer der OP: |
3 Stunden |
Gesamtkosten: |
5.820 Euro* |
Kosten für eine Brustverkleinerung 80F/80D für 6.280 Euro
Patientin einer Klinik in Kassel |
|
Statur: |
167 cm, 75 kg |
Erreichtes Körbchen: |
80F auf 80D |
Operationstechnik: |
L-Methode |
Dauer der OP: |
3 Stunden |
Gesamtkosten: |
6.280 Euro* |
Kosten für eine Brustverkleinerung 75E/75C für 6.990 Euro
Patientin einer Klinik in Dortmund |
|
Statur: |
160 cm, 68 kg |
Erreichtes Körbchen: |
75E auf 75C |
Operationstechnik: |
Strömbeck-Methode |
Dauer der OP: |
3,5 Stunden |
Gesamtkosten: |
6.990 Euro* |
Kosten für eine Brustverkleinerung 90F/90C für 7.450 Euro
Patientin einer Klinik in München |
|
Statur: |
174 cm, 86 kg |
Erreichtes Körbchen: |
90F auf 90C |
Operationstechnik: |
Strömbeck-Methode |
Dauer der OP: |
4 Stunden |
Gesamtkosten: |
7.450 Euro* |
Wie setzen sich die Kosten für eine Brustverkleinerung zusammen?
Eine Brustverkleinerung beinhaltet normalerweise mehrere Kostenpunkte:
Vor dem Eingriff
- Beratungsgespräch inkl. Voruntersuchung
Operation
- OP-Saal und Technik
- Anästhesist
- Plastischer Chirurg
- OP-Team
- Brustverkleinerung
Nach der Operation
- Klinikaufenthalt (mind. 1 Nacht)
- Spezial-BH mit Stützfunktion
- medizinische Nachsorge (1-2 Termine)
Mehr Informationen zu den Kostenbestandteilen bei einer Brustverkleinerung finden Sie hier: Kostenbestandteile Brustverkleinerung
Wie kommen Preisunterschiede zustande?
Die von Ärzten und Kliniken veröffentlichten Preise weichen oft erheblich voneinander ab. Das liegt zum einen daran, dass die unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen wie Brustgröße, -form und Hautbeschaffenheit sowie die Vorstellung über das zu erzielende Endergebnis es unmöglich machen, einen allgemein gültigen Pauschalpreis für eine Brustverkleinerung zu nennen. Jede Behandlung muss kalkuliert werden – nach Aufwand, Komplexität und gewählter Methode. Hinzu kommen die individuelle Honorargestaltung der behandelnden Ärzte, Ausstattung und Renommée der Klinik sowie Standortfaktoren, die maßgeblich über die fixen Kosten bestimmen.
Muss eine Brustverkleinerung stationär durchgeführt werden?
Da es sich in den meisten Fällen um eine aufwendige Operation handelt, die bis zu vier Stunden dauern kann, wird die Brustverkleinerung in der Regel stationär unter Vollnarkose durchgeführt.[2] Das bedeutet, dass im Kostenvoranschlag ein bis zwei Tage Krankenhausaufenthalt eingeplant werden. Bei kleineren Eingriffen kann auch eine ambulante Operation, ggf. auch ohne Vollnarkose, möglich sein.
Was ist in der Nachsorge alles inkludiert?
Die medizinische Nachsorge ist in den Gesamtkosten enthalten und muss daher im Kostenvoranschlag vollständig erfasst sein. Zur Nachsorge gehören die erforderlichen Kontrolluntersuchungen, das Entfernen von Drainagen oder Fäden, spezielle Verbände oder Kompressions-BHs sowie alle Medikamente, die nach dem Eingriff erforderlich sein könnten, z.B. Schmerzmittel, Antibiotikum, Anti-Thrombose-Präparate (oder-Strümpfe), Abschwellungsmittel sowie Salben und Gels zur Narbenpflege.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Krankenkassen erstatten Brustverkleinerungen nur dann, wenn eine klare medizinische Indikation vorliegt, die sowohl von den behandelnden Fachärzten als auch den Gutachtern des Medizinischen Dienstes bestätigt wird. Zu den behandlungsbedürftigen Krankheitsbildern gehören z.B. chronische Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen, Haltungsschäden, Schulterfurchen sowie immer wiederkehrende Hautinfekte an der Brustunterseite. Können diese Beschwerden eindeutig auf das zu hohe Brustvolumen zurückgeführt werden, stehen die Chancen gut, dass die Krankenkassen die Kosten der Brustverkleinerung übernehmen.
So schreiben beispielsweise die Experten der AOK: "… Sollten die von Ihnen beklagten Beschwerden durch Ihre Brustgröße bedingt sein, könnte dies gutachterlich festgestellt werden, so dass eine medizinische Indikation zur Brustverkleinerung gestellt werden könnte. Und dann dürfte die AOK die Kosten für eine solche operative Therapie auch vollständig erstatten, wenn Sie zuvor entsprechende medizinische Befunde einholen und im Rahmen eines Einzelfallantrags eine Kostenübernahme beantragen."
Ich habe Rückenschmerzen – reicht der Krankenkasse diese Begründung aus?
Zwar zählen Rückenschmerzen zu den häufigsten Gründen für eine Brustverkleinerung, doch sind sie keine Garantie dafür, dass die Krankenkasse die Kosten des Eingriffs übernimmt. Für die Krankenkasse muss nachweisbar sein, dass die Beschwerden eindeutig und isoliert auf das hohe Brustvolumen zurückzuführen sind. In vielen Fällen kommt der gutachterliche Bericht jedoch zu dem Schluss, dass die Schmerzen im Wirbelsäulenbereich „multifaktoriell“ sind, d.h. dass verschiedene körperliche Faktoren für die Beschwerden mitverantwortlich sind, z.B. angeborene Wirbelsäulenanomalien bzw. Wirbelsäulenfehlstatik, Haltungsschwäche aufgrund zu schwacher Muskulatur oder starkes Übergewicht. Daher können die Kassen die Brustverkleinerung als „nicht vorrangig geeignete Maßnahme“ ablehnen und eine allgemeine Gewichtsreduktion sowie ein konsequentes Muskelaufbautraining empfehlen.
Sind ästhetische Gründe grundsätzlich ein Ausschlusskriterium für die Kostenübernahme?
Wird die Brustverkleinerung aus subjektiv empfundenen kosmetischen Gründen geplant, lehnen die Krankenkassen eine Kostenübernahme grundsätzlich ab. Wenn allerdings eine objektive „Entstellung“ vorliegt, kann im Einzelfall eine Kostenübernahme möglich sein. In verschiedenen Gerichtsurteilen wurde eine Entstellung so definiert, dass es sich objektiv um eine erhebliche Auffälligkeit handeln muss, die dazu führt, dass die betroffene Person sich im Alltag ständig vielen Blicken, Neugier und besonderer Beachtung ausgesetzt sieht und sich daher langfristig aus dem öffentlichen Leben zurückzieht. Das kann z.B. bei einer deutlichen Disproportion zwischen Brustgröße, Körperbau und Figur der Fall sein. Dennoch empfiehlt es sich, im Antrag medizinische Gründe in den Vordergrund zu stellen.
Ab welcher Größe bezahlt die Krankenkasse die Brustverkleinerung?
Leider lässt sich darauf keine allgemeingültige Antwort geben, da die Körbchengröße allein nicht ausschlaggebend ist. Die Krankenkassen prüfen jeden Fall individuell und machen ihre Entscheidung vom jeweiligen Beschwerdebild abhängig. Ihre Chancen stehen aber gut, wenn pro Seite mindestens 500g Gewichtsreduktion bzw. eine Verkleinerung um zwei Körbchengrößen vorgesehen sind.[3] Ebenso kann eine Brustverkleinerung auch genehmigt werden, wenn ein massives Missverhältnis zwischen Brustgröße und Körperstatur vorliegt.
Was muss ich beim Antrag auf Kostenübernahme beachten?
Je gründlicher der Kostenübernahmeantrag vorbereitet wird, umso besser stehen die Chancen, dass die Krankenkasse ihn bewilligt. Wichtigster Bestandteil ist das ärztliche Gutachten von mindestens zwei Fachärzten, das die medizinische Notwendigkeit der Brustverkleinerung erläutert. Neben ausführlichen Befunden und Belegfotos muss deutlich gemacht werden, inwieweit die geplante Brustverkleinerung die Beschwerden lindern soll. Auch ein Hinweis darauf, dass bereits durchgeführte Maßnahmen wie Sportprogramme, Rückengymnastik, Ernährungsumstellung und Gewichtsabnahme die Beschwerden bislang nicht beseitigen konnten, kann helfen, die Brustverkleinerung als Mittel der Wahl anzuerkennen. In Ihrem persönlichen Schreiben sollten Sie darlegen, inwieweit das hohe Brustvolumen Sie in Ihrem Alltag einschränkt – verzichten Sie dabei unbedingt auf ästhetische Aspekte. Ebenso ist bei psychischen Problemen Vorsicht geboten, da die Krankenkasse ansonsten vorrangig zu einer Psychotherapie raten wird.
Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wird?
Laut Gesetz sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang eine Entscheidung zu treffen. Muss vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten eingeholt werden, beträgt die Entscheidungsdauer maximal fünf Wochen.
Gut zu wissen: Wenn die Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist entscheiden kann, muss sie Ihnen die Gründe rechtzeitig schriftlich mitteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gilt die Leistung nach § 13 Abs. 3a SGB V als genehmigt. In diesem Fall können Sie die Brustverkleinerung durchführen lassen und die Krankenkasse ist zur Erstattung aller entstandenen Kosten verpflichtet.
Finanzierung einer Brustverkleinerung
Wenn die Kosten einer Brustverkleinerung das eigene Budget überschreiten, kann eine Ratenzahlung helfen, den finanziellen Aufwand zu stemmen und gleichzeitig die Liquidität zu sichern. Die meisten Ärzte und Kliniken bieten solche Finanzierungsmodelle an – entweder über kooperierende Partnerbanken oder spezielle Dienstleister. Die Abwicklung ist dabei häufig einfacher als bei der Hausbank. In einigen Fällen akzeptiert der Arzt auch, dass die Rechnung in mehreren Teilbeträgen abbezahlt wird. Darüber hinaus haben Sie immer die Möglichkeit, die Brustverkleinerung über einen Konsumentenkredit bei der Hausbank zu finanzieren oder online nach günstigen Kreditmöglichkeiten zu suchen. Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Varianten und lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten, welche Finanzierungsmöglichkeiten er für die Brustverkleinerung anbietet. Brustverkleinerung finanzieren
Wie gehe ich vor, wenn ich meine Brustverkleinerung in Raten zahlen will?
Wenn Sie eine Ratenzahlung erwägen, sollten Sie im Vorfeld gründlich recherchieren und die Konditionen verschiedener Dienstleister vergleichen. Online können Sie schnell und unkompliziert kostenlose und unverbindliche Kreditanfragen stellen. Wichtig sind dabei die monatliche Belastung und die Kreditlaufzeit. Unabhängig davon, bei welchem Institut Sie die Finanzierung beantragen, sollten Sie daran denken, dass bei einer niedrigeren Belastung – und damit einer längeren Laufzeit – in der Regel höhere Zinssätze berechnet werden. Achten Sie auch darauf, dass Sie die Möglichkeit eines Sondertilgungsrechts haben. Es erlaubt Ihnen bei guter Liquidität die Restschuld schneller abzubezahlen und Zinsen zu sparen. Wenn Sie sich für eine Finanzierung über eine vom Arzt empfohlene Partnerbank entscheiden, können Sie den Antrag gleich vor Ort ausfüllen. Der Arzt kann Ihnen beim Ausfüllen behilflich sein und übernimmt die Weiterleitung.
Welche Kosten kommen bei einer Folge-OP auf mich zu?
Wie bei jedem anderen operativen Eingriff kann es auch nach der Brustverkleinerung zu Komplikationen wie Wundheilungsstörungen, Infektionen oder Thrombosen kommen. In einigen Fällen ist dann sogar eine Folge-OP notwendig. Je nach Ausmaß der Nachbehandlung können die Kosten leicht mehrere Tausend Euro betragen. Laut Gesetz können die Krankenkassen bei medizinisch bedingten Korrekturen zwar einen Teil der Kosten übernehmen, allerdings ist grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von mindestens 50% der Behandlungskosten vorgesehen. Bei rein ästhetischen Nachbehandlungen, z.B. unschönen Narben, Falten- oder Wellenbildung, sind die Kosten komplett selbst zu zahlen. Um sich gegen dieses unkalkulierbare Risiko abzusichern, empfiehlt sich vor der Brustverkleinerung der Abschluss einer Folgekostenversicherung.
Was deckt eine Folgekostenversicherung ab?
Die Folgekostenversicherung übernimmt die Kosten einer behandlungspflichtigen Komplikation, die nicht oder nur zum Teil von der Krankenkasse erstattet wurde. Sie schließt damit die Versicherungslücke und sichert das finanzielle Risiko einer Folge-OP ab. Je nach Anbieter können auch ästhetische Komplikationen bzw. Unzufriedenheit mit dem ästhetischen Ergebnis (so genannte „Zufriedenheitsgarantie“) abgesichert werden. Dazu gehören z.B. ungleiche Größe oder Form der Brüste, unterschiedliche Position der Brustwarzen oder unschöne Falten bzw. Narbenverläufe. Je nach Anbieter und Tarif beträgt die Deckungssumme der Versicherung bis zu 300.000 Euro bei einer Leistungsdauer von bis zu sechs Jahren ab Operationsbeginn.
Was kostet eine Brustverkleinerung / Bruststraffung in Deutschland?
Im Rahmen einer halbjährlichen Gesamtkostenstudie (GeKIS) befragt myBody® Ärzte und Kliniken zu den tatsächlichen OP-Kosten einzelner Behandlungen. Die daraus errechneten Durchschnittspreise bieten eine Orientierungshilfe, um Angebote vergleichen und bewerten zu können. Aktuell liegt der durchschnittliche Preis für eine Brustverkleinerung bei 6.610 Euro.[4]
Quellennachweis
Gut zu wissen
Folgekostenversicherung für Schönheitsoperationen
Seit dem 1. Juli 2008 sollen Patienten für die entstehenden Kosten bei Komplikationen von medizinisch nicht notwendigen Operationen selbst aufkommen. Mit einer Folgekostenversicherung kann man sich finanziell absichern. Mehr zur Folgekostenversicherung Schönheitsoperationen
Rechtstipp: Höhe der Beratungsgebühr nicht vorgeschrieben
"Die sogenannte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Honorierung der ärztlichen Leistungen in Deutschland. Diese Rechtsvorschrift besagt u.a., dass jede Tätigkeit des Arztes eine entsprechende Gebühr auslöst, die auch berechnet werden muss. Dies gilt von der telefonischen Beratung bis hin zur umfangreichen Operation. Das besondere an der GOÄ ist jedoch, dass dem Arzt für jede Tätigkeit ein gewisser Spielraum bei der Höhe der Kosten zugesprochen wird. Es lohnt sich daher im Vorfeld nachzufragen, welche konkreten Kosten der Arzt für das Beratungsgespräch berechnet." Tobias Rist, Fachanwalt für Medizinrecht
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