Fettabsaugen Ausfallzeit
Wann bin ich nach einer Fettabsaugung wieder arbeitsfähig?

Das Fettabsaugen ist ein operativer Eingriff, der wie jede andere OP eine Regenerationszeit erfordert. Da es sich um eine Schönheitsoperation handelt, also um einen nicht medizinisch notwendigen Eingriff, wird eine Krankschreibung vom Arzt bzw. auch von der Krankenkasse nicht ausgestellt und man muss sich zur Erholung auf jeden Fall Urlaub einplanen.
So ist es sinnvoll, sich schon vor dem Eingriff die Regenerationszeit einzuplanen. Entweder der Termin des Eingriffs wird möglichst nahe an ein Wochenende gelegt oder die Patienten beantragen bei ihrem Arbeitgeber bis zu fünf Tage Urlaub nach der Fettabsaugung, um sich zu erholen. Die so genannten beruflichen Ausfallzeiten sind aber davon abhängig, welche Regionen am menschlichen Körper von der Fettabsaugung betroffen waren. Man sollte grundsätzlich davon ausgehen, dass beim Fettabsaugen die Regel gilt, je weniger Regionen behandelt werden müssen, desto kürzer ist der Zeitraum, an dem nicht gearbeitet werden kann.
Wie viel Urlaubs- bzw. Erholungstage die Frau nach dem Fettabsaugen benötigt, kann ganz unterschiedlich sein und ist sowohl vom Befinden der Patientin als auch von der Art ihrer Tätigkeit abhängig. Bei einer leichten körperlichen Tätigkeit oder Büroarbeiten ist eine Arbeitsfähigkeit in der Regel nach einer Woche wiederhergestellt. Manche Frauen verkraften die OP so gut, dass sie sich bereits nach zwei oder drei Tagen wieder in der Lage fühlen zu arbeiten.
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