Fettabsaugen: Wann zahlt die Krankenkasse?
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Fettabsaugen Krankenkasse

Wann zahlt die Krankenkasse eine Fettabsaugung?

Da eine Fettabsaugung in der Regel aus rein ästhetischen Gründen erfolgt, werden die dabei entstehenden Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen. Das Fettabsaugen ist eine Privatleistung und wird auch als solch eine abgerechnet. Die Kosten sind vom Patienten selbst zu tragen.

Bei krankhaftem Übergewicht ist das Fettabsaugen keine anerkannte und keine effektive Therapie. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall eher eine Ernährungsberatung oder eine Magenverkleinerung. Krankenkassen übernehmen die Kosten grundsätzlich nur, wenn es eine medizinische Notwendigkeit für den Eingriff gibt. Im Moment wird geprüft, ob die Fettabsaugung als Therapie bei Fettverteilungsstörungen (Lipödem) anerkannt werden kann und somit zukünftig von den Krankenkassen bezuschusst bzw. übernommen werden wird.

Lipödeme sind keine Folge von Übergewicht, sondern eine Fettverteilungsstörung an Ober- und Unterschenkeln sowie im Hüftbereich. Dabei handelt es sich um eine erhöhte Anzahl an krankhaft veränderten Fettzellen. Von Lipödemen sind fast ausschließlich Frauen betroffen. Wie die Symptome eines Lipödems aussehen, lesen Sie hier.

Es gibt bereits einige wenige Gerichtsurteile, die Patientinnen mit Lipödem Recht gaben und auf deren Grundlage die Fettabsaugung von der Krankenkasse getragen werden musste. Die Liposuktion hat sich zwar als effektive Therapie bei Lipödem bewiesen, ist aber noch keine anerkannte und abrechenbare Therapie und darum per se keine Kassenleistung. Die Fettabsaugung bei Lipödem gilt noch als innovative Methode, deren Nutzen nicht ausreichend bewiesen ist. Aktuell finden Studien statt, die diese Einschätzung in den nächsten Jahren ändern könnten. Bis dahin besteht die Standardtherapie der Krankenkassen aus Lymphdrainagen und Kompressionsstrümpfen.

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