myBody.de informiert: Wie läuft eine Operation zur Bruststraffung ab? - Behandlungsinformationen zur Bruststraffung
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Bruststraffung Vorbereitung und Nachsorge

Vorbereitung einer Bruststraffung

Abhängig vom Alter und genetisch bedingten Risiken, wie z.B. Brustkrebs in der Familie, verlangen einige Ärzte vor der Bruststraffung die Durchführung einer Mammographie. Diese gibt Aufschluss über die Struktur des Gewebes und möglicherweise vorhandene Brustknoten.

Bereiten Sie sich auf den Eingriff vor

Es ist ratsam, sich in den Tagen unmittelbar vor der Bruststraffung nicht allzu viel vorzunehmen, um den Eingriff seelisch und körperlich ausgeruht angehen zu können.

Ein ausführliches Beratungs- und Aufklärungsgespräch, ein guter allgemeiner Gesundheitszustand sowie ein stabiles Kreislaufsystem sind Grundvoraussetzung für den Eingriff. Zudem sollten Alkohol und Nikotin mindestens zwei Wochen vor der Operation vermieden werden, da beides die Mikrodurchblutung des gesamten Körpers, und damit auch der Brust, nachweislich negativ beeinflusst.

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Behandlung

Nachdem der Arzt die zu straffenden Stellen und ggf. die neue Position der Brustwarze auf die Brust gezeichnet hat, wird das Operationsgebiet gründlich desinfiziert und steril abgedeckt. Ist dies geschehen, erfolgt der eigentliche Eingriff, der je nach Behandlungsmethode und Ausmaß des Hängebusens zwischen ein bis zweieinhalb Stunden dauert.

Um einer Schwellung im Wundbereich vorzubeugen, wird nach dem Eingriff ein spezieller Verband - oftmals in Form eines Stütz-BHs - angelegt. Zudem ermöglichen kleinere Drainagen in den ersten Stunden üblicherweise einen problemlosen Abfluss der Wundflüssigkeit. Normalerweise kann bereits nach 48 Stunden wieder geduscht werden. Der Verband muss dabei trocken gehalten werden.

Nach der Bruststraffung

Dr. med. Holger Hofheinz, Facharzt für Plastische Chirurgie, Chirurgie, Klinik am Rhein, Düsseldorf

myBody: Herr Dr. Hofheinz, für viele Frauen gehört gebräunte Haut zum Schönheitsideal. Daher gehen sie gern ins Solarium oder nehmen ein ausgiebiges Sonnenbad. Wie lange sollte eine Frau nach einer Schönheitsoperation wie der Bruststraffung darauf verzichten?

Dr. Hofheinz: Minimum vier Wochen. Um eventuell auftretenden Pigmentveränderungen vorzubeugen, sollte sie die Narben für etwa sechs Monate nicht der Sonne aussetzen. Zudem sollte sie stets eine Creme oder Lotion mit UV-Schutz benutzen.

myBody: Wann kann die Frau das endgültige Resultat der Mastopexie betrachten?

Dr. Hofheinz: Bereits wenige Tage nach der Bruststraffung kann die Frau einen ersten Eindruck von der neuen Form ihres Busens bekommen. Die Brüste sind kurze Zeit nach der Behandlung jedoch meistens noch sehr geschwollen. Um das endgültige Ergebnis bewundern zu können, muss die Frau drei bis sechs Monate warten. Allerdings sind die Patientinnen oft bereits schon nach dem ersten Verbandswechsel sehr zufrieden mit ihrem neuen Aussehen.

Klinik am Rhein

Maßnahmen zur Nachsorge

Eine gründliche Nachsorge mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen kann das Risiko von Komplikationen weitgehend einschränken. Die erste Kontrolle findet bereits wenige Stunden nach dem Eingriff statt; am zweiten Tag können in der Regel die Drainagen entfernt werden. Schon nach dem ersten Verbandswechsel ist der Effekt der Bruststraffung sichtbar.

Es ist empfehlenswert, sich für mindestens eine Woche nach der Bruststraffung von belastenden beruflichen und privaten Pflichten zu befreien. Sport und körperliche Anstrengung sollten für mindestens zwei Monate ruhen.

In den ersten drei bis sechs Wochen fördert ein leicht komprimierender, stützender BH den Heilungsprozess. Eventuell zeigen die behandelten Hautstellen für einige Zeit noch eine rötliche Färbung, die jedoch nach und nach verblasst. Gegebenenfalls kann eine geeignete Creme aufgetragen werden, um die Wundheilung zu unterstützen.

Um Pigmentstörungen zu vermeiden, sollten die Brüste für 6 bis 12 Monate nicht der Sonne ausgesetzt werden. Kann dies nicht umgangen werden, ist die Verwendung von Salben mit UV-Schutz erforderlich.

Rechtstipp

Keine Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern

"Auch wenn man ihnen oft im Internet begegnet und Patienten gezielt danach suchen, Vorher-Nachher-Bilder von Schönheitsoperationen sind als Werbemittel verboten. Gesetzesgrundlage ist das Heilmittelwerbegesetz (HWG), welches in Paragraph 11 strikte Beschränkungen der Öffentlichkeitswerbung u.a. für operative plastisch-chirurgische Eingriffe auferlegt. Vorher-Nachher-Bilder werden vom Gesetzgeber nicht als Mittel zur Information gewertet, sondern als Bewerben einer Behandlung bzw. des kosmetischen Zustandes nach einer Behandlung. Patienten könnten so den Eindruck gewinnen, dass jede Behandlung in gleicher Weise erfolgreich ist. Selbstverständlich ist es Ärzten erlaubt, die Ergebnisse ihrer Arbeit im Rahmen einer Aufklärung zu präsentieren, um Patienten eine Vorstellung von den medizinischen Möglichkeiten zu vermitteln." Tobias Rist, Fachanwalt für Medizinrecht

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