GOÄ-Rechnung für Fettabsaugen: Preise, Bestandteile, Tipps
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GOÄ-Rechnung für Fettabsaugen So kommt der Preis für Fettabsaugen zustande

Mittels Fettabsaugen können Problemzonen effizient behandelt und hartnäckige Fettpolster dauerhaft entfernt werden. Da die Behandlung ästhetisch motiviert ist handelt es sich beim Fettabsaugen um eine Privatleistung, die die Patientin komplett aus eigener Tasche bezahlt und für die sie vom Arzt eine Rechnung erhält.

Abrechnungsgrundlage für die Leistungen von ästhetisch tätigen Fachärzten ist die sogenannte GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Entsprechend sollte die Patientin eine Rechnung erhalten, die GOÄ-konform Nummern mit der jeweiligen Leistungsbeschreibung aufführt. Anhand der einzelnen Abrechnungsziffern kann die Patientin auch plausibel nachvollziehen, wie sich die Kosten für Fettabsaugen konkret zusammensetzen. Für ein besseres Verständnis soll hier beispielhaft eine GOÄ-Rechnung für Fettabsaugen am Bauch veranschaulicht werden:

Beispielrechnung nach GOÄ für Fettabsaugen am Bauch

Ziffer und Leistung Faktor und Betrag

Beratung (Zif. 3)

20,10 Euro (Faktor 2,300)

Untersuchung (Zif. 5)

10,72 Euro (Faktor 2,300)

Fotodokumentation 5x (Zif. 5140A)

67,05 Euro (Faktor 2,300)

OP-Aufklärung (Zif. 34A)

40,23 Euro (Faktor 2,300)

Präoperative Anzeichnung (Zif. 5A)

10,72 Euro (Faktor 2,300)

Injektion (Zif. 252)

5,36 Euro (Faktor 2,300)

Anästhesie 4x (Zif. 491)

64,86 Euro (Faktor 2,300)

Liposuktion 4x (Zif. 2453A)

1.072,44 Euro (Faktor 2,300)

Visite (Zif. 45)

9,38 Euro (Faktor 2,300)

Zweitvisite (Zif. 46)

6,69 Euro (Faktor 2,300)

Summe des ärztlichen Honorars gemäß GOÄ:

1.307,55 Euro

Auslagen aus dem Anhang:

860,00 Euro

Zwischensumme:

2.167,55 Euro

Umsatzsteuer (19 %):

411,83 Euro

Gesamter Rechnungsbetrag:

2.579,38 Euro

Auszug aus einer echten Rechnung für eine Fettabsaugung am Bauch auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten hängen von den individuellen Voraussetzungen und der OP-Technik ab. Die tatsächlichen Kosten können somit von diesem Beispiel abweichen.
 

Behandlungsablauf und Zuordnung zu den GOÄ-Ziffern einer Fettabsaugung

Bevor eine Fettabsaugung durchgeführt wird, findet ein ausführlicher Beratungstermin mit der Patientin statt (GOÄ-Ziffer 3 „Eingehende Beratung mind. 10 min.“ in der Beispielrechnung). Zum einen um die Patientin umfassend über den Eingriff aufzuklären und das medizinische Vorgehen zu bestimmen (GOÄ-Ziffer 34A „OP-Aufklärung“) und zum anderen, um die körperliche Eignung als Voraussetzung für ein gelungenes Ergebnis zu überprüfen (GOÄ-Ziffer 5 „Untersuchung, symptombezogen“). Der Operateur wird anhand von Fotos den Behandlungsverlauf für seine Unterlagen und die Patientin dokumentieren, d.h. vor dem Fettabsaugen ein Vorher-Bild des Behandlungsbereiches und nach der Behandlung ein Nachher-Bild vom OP-Ergebnis machen (GOÄ-Ziffer 5140A „Fotodokumentation“).

Am OP-Tag markiert der Arzt die von der Patientin gewünschten Behandlungsbereiche, um während des Eingriffs die Orientierung zu behalten (GOÄ-Ziffer 5A „Präoperative Anzeichnung“ in der Beispielrechnung). Da eine Fettabsaugung gängiger weise mit einer Tumeszenz-Lokalanästhesie durchgeführt wird, injiziert (GOÄ-Ziffer 252 „Injektion, s.c./s.m./i.c./i.m.“) der Arzt ein Betäubungsmittelgemisch zur Schmerzausschaltung des Behandlungsbereiches und zur Auflockerung des Fettgewebes lokal in die entsprechenden Stellen (GOÄ-Ziffer 491 „Infiltrationsanästhesie großer Bezirke, Parazervikalanästhesie“). Nach einer ausreichenden Einwirkzeit erfolgt die Entfernung der überschüssigen Fettansammlungen mittels der Liposuktion, d.h. das verflüssigte Fett wird mit feinen Kanülen abgesaugt und die Körperregion neu geformt (GOÄ-Ziffer 2453A „Liposuktion“).

Direkt nach dem Fettabsaugen und meist einen Tag nach der OP erfolgt die „Visite“ (GOÄ-Ziffer 45) bzw. „Zweitvisite“ (GOÄ-Ziffer 46) durch den Operateur, der die Patientin über den Behandlungsverlauf informiert, ihren Gesundheitszustand einschätzt und die anstehende Entlassung genehmigt.

Gesondert abgerechnet: Auslagen

Artikelbezeichnung Preis €

Übernachtung Doppelzimmer:

60,00 €

Mieder

60,00 €

Vollnarkose:

250,00 €

OP-Nutzung:

490,00 €

Zwischensumme:

860,00 €

Umsatzsteuer (19%):

163,40 €

Summe der Auslagen:

1.023,40 €

Neben den ärztlichen und technischen Leistungen sind die Auslagen separat aufzulisten und der Rechnung beizufügen. Hierunter fallen Kosten für Material, Übernachtung, Anästhesie und ähnliches. Die ausgelegten Beträge müssen von der Klinik 1:1 (auch Mengenrabatte oder Boni) an die Patientin weitergegeben werden.

Unmittelbar nach dem Fettabsaugen bekommt der Patient ein Kompressionsmieder angezogen, das die behandelte Körperzone komplett bedeckt. Es hilft den Rückgang der Schwellungen zu beschleunigen sowie zur Rückbildung der überschüssigen Haut. Je nach Umfang des Eingriffs und je nach abgesaugtem Areal muss das Mieder zwei bis sechs Wochen getragen werden – anfangs Tag und Nacht, später nur tagsüber. Solche behandlungsspezifischen Materialkosten, wie die 60 Euro für das Mieder im Beispiel einer Fettabsaugung am Bauch, werden in den Auslagen der Beispielrechnung erfasst; neben anderen Kosten für Übernachtung, Narkose und OP-Nutzung. Wichtig ist, dass die Auslagen bereits in der Gesamtrechnung enthalten sind und daher nicht zurätzlich getragen werden müssen. Des Weiteren können die Auslagen – beispielweise hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten in der Klinik – variieren.

Gesamtkosten für Fettabsaugen werden besteuert

Nur wenn Fettabsaugen oder Schönheitseingriffe allgemein einen medizinischen Hintergrund haben und als Heilbehandlung eingestuft werden sind sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Ansonsten wird bei einer rein ästhetischen Indikation auf das ärztliche Honorar und die Auslagen bzw. den Gesamtrechnungsbetrag eine Mehrwertsteuer von üblicherweise 19 Prozent erhoben. Bezogen auf die Beispielrechnung heißt das: Zur Summe von ärztlichem Honorar und Auslagen (2.167,55 Euro) wird die 19-prozentige Umsatzsteuer (411,83 Euro) hinzuaddiert, so dass sich ein Gesamtrechnungsbetrag von 2.579 Euro ergibt.

Weitere Informationen rund um die Kosten einer Fettabsaugung wie ein Preisvergleich, Preisbeispiele, Kostenbestandteile sowie Infos zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse finden Sie hier: Fettabsaugen: Kosten und Preisbeispiele

Warum ist der Preis für Fettabsaugen trotz GOÄ-Abrechnung nicht einheitlich?

Es ist grundsätzlich unzulässig, dass Ärzte mit Pauschalpreisen werben oder ihre Behandlungen wie das Fettabsaugen pauschal abrechnen. Sie müssen stattdessen die einzelnen Elemente der Fettabsaugungs-Behandlung einer GOÄ-Nummer zuordnen und können dann den der Ziffer zugewiesenen Geldwert abrechnen.

Die Preisunterschiede beim Fettsaugen kommen beispielsweise zustande, weil die Leistungen nach den GOÄ-Nummern je nach Patient und Behandlungsumfang bzw. Behandlungstechnik mit einem unterschiedlichen Aufwand verbunden. Diese Komplexität spiegelt sich im „Faktor“ wider, einem Steigerungssatz, nach dem sich das abrechenbare ärztliche Honorar entsprechend erhöht; d.h. die berechnungsfähige Gebühr wird z.B. mal Faktor 2,3; mal Faktor 3,8 oder sogar mal Faktor 6,4 genommen.

Doch nicht nur Methode, Dauer der OP, etc. spielen bei der Festlegung des Faktors eine Rolle. Edith Kron von Kron Praxisprojekte, die Ärzte zur Abrechnung von ästhetischen Leistungen berät, weiß: „Die Honorare der Ärzte können und dürfen schwanken, da viele Faktoren, wie z.B. Ausbildung, Erfahrung, Standort etc. bei der Berechnung eines Eingriffes eine Rolle spielen“.

Was ist die GOÄ?

Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ist ein Leistungskatalog. Darin ist jede mögliche ärztliche Leistung (nicht speziell ästhetische Eingriffe) aufgelistet. Jeder Leistung ist eine Ziffer und ein genauer Geldwert zugewiesen. Was die Anzahl, Ziffern und Faktoren bedeuten, ist hier genau aufgeschlüsselt: GOÄ-Rechnung verständlich erklärt: Übersicht

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