Brustvergrößerung Kosten Krankenkasse
Wann zahlt die Krankenkasse eine Brustvergrößerung?
Frauen mit einem kleineren oder nicht so schön geformten Busen sehen in der ästhetischen Brustvergrößerung die Möglichkeit, ihren Schönheitsmakel zu beseitigen und so auch wieder mehr Selbstbewusstsein und ein Gefühl der Weiblichkeit zu erlangen. Nun ist die Brustvergrößerung aber eine recht kostspielige Angelegenheit. Wenn sie von qualifizierten Fachärzten, mit Markenimplantaten und einer entsprechend professionellen Behandlung durchgeführt wird können leicht Kosten um die 6.000 Euro entstehen. Viele Frauen fragen sich dann, ob nicht die Krankenkasse einen finanziellen Beitrag leisten und zum Traumbusen verhelfen kann.
Auf die Frage, wann die Krankenkasse für eine Brustvergrößerung die Behandlungskosten trägt oder bezuschusst, gibt es eine einfache Antwort: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Brustvergrößerung, wenn eine medizinische Indikation für die OP vorliegt. Das heißt im Umkehrschluss, dass Patientinnen, die rein ästhetische Beweggründe haben und aus einem subjektivem Schönheitsempfinden heraus ihre Brüste vergrößern lassen, die Behandlungskosten in der Regel vollständig selbst tragen.
Was wäre zum Beispiel ein medizinischer Grund für eine Brustvergrößerung? Relativ eindeutig ist der Fall bei einem Brustaufbau mit Implantaten nach einer Krebserkrankung. Bei den brustrekonstruktiven Maßnahmen liegt ganz klar eine medizinische Indikation vor. Daneben gibt es aber auch Grenzfälle, die nicht so offensichtlich auf einer medizinischen Grundlage basieren. Beispielsweise bei einer Frau, die eine Brustvergrößerung durchführen lassen möchte, um ihre asymmetrischen Brüste angleichen zu lassen. Wer sich nicht sicher ist, ob seine Situation ein Fall für die Krankenkassen ist, spricht darüber am besten ganz offen mit dem behandelten Arzt. Denn dieser muss in jedem Fall ein Gutachten bzw. ein Attest erstellen, in dem der medizinische Grund bzw. eine mögliche medizinische Begründung für eine Kostenerstattung der Brustvergrößerung durch die Krankenkassen aufgeführt ist. Dieses Attest wird gemeinsam mit einem formlosen Antrag auf Kostenübernahme der geplanten Brustvergrößerung bei der Krankenkasse eingereicht, die schlussendlich die Übernahmeentscheidung treffen.
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