Brustvergrößerung: Eine Kostenübernahme beantragen
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Brustvergrößerung Kostenübernahme

Wie läuft die Beantragung zur Kostenübernahme einer Brustvergrößerung ab?

Wenn es um die Frage nach einer Kostenbeteiligung bzw. Kostenübernahme von sogenannten Schönheits-OPs wie der Brustvergrößerung durch die Krankenkassen geht, geht es zwangsläufig auch immer um die Frage, warum der Eingriff durchgeführt wird. Denn nur, wenn in irgendeiner Weise ein medizinischer Hintergrund gegeben ist, besteht überhaupt die Möglichkeit, dass die Krankenkasse für die Kosten aufkommt bzw. eine Teilzahlung leistet. Darüber hinaus muss die Klinik, in der die Behandlung stattfindet, eine Kassenzulassung besitzen. Sind diese Bedingungen erfüllt, läuft das Genehmigungsverfahren unabhängig von der Versicherungsgesellschaft annähernd gleich ab:

Im ersten Schritt muss das vorliegende gesundheitliche oder psychische Problem ärztlich attestiert werden – vom behandelnden Arzt – und erläutert werden, wie die geplante Behandlung, in dem Falle die Brustvergrößerung, das Befinden der Patientin verbessern soll. Dieser Arztbericht, der die medizinische Notwendigkeit begründet sowie Bilder von der betreffenden Körperstelle werden gemeinsam mit dem Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht. In der Regel beantragt der Versicherte selbst die Übernahme, nicht der Arzt. Da die Kostenübernahme bei einer Brustvergrößerung eine Antragsleistung ist, gibt es keine vorgefertigten Antragsformulare, d.h. der Antrag auf Kostenübernahme erfolgt formlos.

Grundsätzlich werden alle Antragsunterlagen an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weitergeleitet. Dort erfolgt die Begutachtung und im Anschluss die Empfehlung an die Kasse, ob die Kosten ganz oder teilweise erstattet werden können oder ob die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind.

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