Brustvergrößerung Kosten Beratung
Kostet das Beratungsgespräch für eine Brustvergrößerung etwas?
Wer sich für einen Schönheitseingriff interessiert bzw. sich dafür entscheidet, muss zunächst einen Beratungstermin bei einem Ästhetisch Plastischen Chirurgen seiner Wahl vereinbaren. Zahlreiche ärztliche Leistungen – darunter auch die Beratungsgespräche für ästhetisch plastische Eingriffe – sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Der Patient muss sie also selbst bezahlen, da sie medizinisch nicht dringend oder notwendig sind beziehungsweise ihr Nutzen nicht ausreichend erwiesen ist. Aus diesem Grund sind die Kosten für eine Brustvergrößerung auch von der Patientin selbst zu tragen.
Oftmals wissen Interessenten für eine Schönheitsbehandlung nicht, dass mit der Beratung bereits erste Kosten entstehen. Doch laut Gesetzgeber ist das Beratungsgespräch bei einem Ästhetisch-Plastischen Chirurgen eine ärztliche Dienstleistung und damit kostenpflichtig. Teilweise wird die Gebühr, die meist zwischen 50 Euro und 80 Euro beträgt, bei der Durchführung einer Behandlung verrechnet.
In einer seriösen Beratung führt der später behandelnde Arzt zunächst eine gründliche Voruntersuchung durch. Diese beinhaltet die ausführliche Aufnahme der Krankengeschichte, die Untersuchung körperlicher Voraussetzungen sowie das Ausfüllen eines medizinischen Fragebogens. Sind alle körperlichen Voraussetzungen für den Wunscheingriff gegeben, wird die Patientin ausführlich über die Operation, die angewandte Methode, die Risiken, die Vor- und Nachsorge sowie über das zu erwartende Ergebnis aufgeklärt. Die Wahl des geeigneten Brustimplantats wird ebenfalls im Beratungsgespräch erörtert.
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