Brustvergrösserung Komplikationen und Risiken
Mögliche Komplikationen bei einer Brustvergrößerung
In der Regel verläuft eine Brustvergrößerung ohne größere Komplikationen. Dennoch kann es in seltenen Fällen zu unerwünschten Reaktionen kommen, wie z.B. der Kapselfibrose: Mit dem natürlichen Heilungsprozess bildet sich eine weiche Kapsel aus Bindegewebe um das Implantat. Verdickt oder verhärtet sich diese Kapsel, kann es zu Schmerzen, einer Verlagerung des Implantates oder zu einer Verformung der Brust kommen.
Weitere mögliche Komplikationen nach einer Brustvergrößerung sind Gefühlsbeeinträchtigungen an der Brustwarze - unabhängig von der Lage des Hautschnitts -, Wundheilungsstörungen, Blutergüsse oder Infektionen. Ein schwerwiegender Verlauf dieser Komplikationen kann dazu führen, dass das Implantat vorübergehend entfernt werden muss.
Falls regelmäßig Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchungen vorgenommen werden, sollte der Arzt in jedem Fall über das Brustimplantat bzw. die Brustvergroesserung informiert werden, da dieses die Untersuchungsergebnisse beeinträchtigen kann.
Gut zu wissen
Rechtstipp: Schritte bei Problemen nach Schönheitsoperationen
"Wenn Patienten nach einer Schönheitsoperation den Eindruck haben, dass der Eingriff missglückt ist oder unerwartete Komplikationen auftreten, ist es grundsätzlich sinnvoll ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu suchen – eventuell auch eine weitere Arztmeinung einzuholen. Und im nächsten Schritt die Behandlungsunterlagen anzufordern sowie die Geschehnisse per Protokoll und Fotos zu dokumentieren. Mit diesen Unterlagen kann sich der Patient an den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) seiner Krankenkasse wenden oder bei einer Gutachterkommission vorstellen, die den Sachverhalt prüft und ein kostenloses Gutachten erstellt. Die Krankenkassen zahlen zwar nicht die durch Korrekturbehandlungen entstehenden Kosten, aber bei Bestätigung eines Behandlungsfehlers kommen häufig die ärztlichen Haftpflichtversicherungen zum Tragen. Das Ziel sollte es immer sein, sich außergerichtlich zu einigen. Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert, der für den konkreten Einzelfall die beste Vorgehensweise kennt. Diese Erstberatung wird von den Rechtschutzversicherungen meist übernommen."
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