Vorbereitung und Nachsorge einer Brustvergrößerung - Alle Infos hier auf myBody.de
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Brustvergrösserung Vorbereitung und Nachsorge

Maßnahmen zur Vorbereitung einer Brustvergrößerung

Um eventuelle Gewebeveränderungen vor einer Brustvergrößerung feststellen zu können, werden in der Regel vor der Operation eine Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchung sowie eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Für die Dauer von 14 Tagen vor der Behandlung sollte auf Schmerzmittel verzichtet werden, da diese die Blutgerinnung verzögern. Auch Alkohol und Schlafmittel sollten weitgehend vermieden werden.

Behandlung

Die Brustvergrösserung wird normalerweise stationär unter Vollnarkose durchgeführt und dauert ca. ein bis zwei Stunden. Die notwendigen Voruntersuchungen werden in der Regel vor dem Termin in der Klinik durchgeführt. Hierbei sollte auch schon die Narkose mit dem Anästhesisten besprochen werden. Je nach Eingriff ist im Normalfall mit einem Klinikaufenthalt von ein bis zwei, selten auch von drei Tagen, zu rechnen.

Bereits ein bis zwei Tage nach der Brustvergrößerung ist die Patientin im Normalfall wieder wohlauf. Die volle Arbeitsfähigkeit ist nach wenigen Tagen, im Allgemeinen nach einer Woche wiederhergestellt, allerdings sollte schwere körperliche Arbeit für sechs bis acht Wochen vermieden werden.

Maßnahmen zur Nachsorge

Nach dem Entfernen von Verbänden und Fäden sollte in den ersten vier Wochen rund um die Uhr, für die folgenden zwei bis drei Wochen mindestens tagsüber ein Büstenhalter getragen werden.

Dieser sollte optimal sitzen, die Brust stützen und polstern und sie nicht einengen. Büstenhalter, die die Brust stark heben (Wonderbra), sind während der ersten drei Monate zu vermeiden. Das regelmäßige Tragen eines Spezial-BHs kann den Heilungsverlauf beschleunigen.

Wie bei jedem operativen Eingriff entstehen auch bei der Brustvergrößerung mehr oder weniger starke Schwellungen und Blutergüsse, die sich innerhalb von Tagen bis mehreren Wochen wieder zurückbilden. Die Schnitte hinterlassen kleine Narben, die im Laufe der Zeit verblassen und im Normalfall kaum noch erkennbar sind. Ein endgültiges Ergebnis kann in den meisten Fällen nach sechs bis neun Monaten beurteilt werden. Weitere Behandlungen sind anschließend in der Regel nicht mehr erforderlich.

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"Auch wenn man ihnen oft im Internet begegnet und Patienten gezielt danach suchen, Vorher-Nachher-Bilder von Schönheitsoperationen sind als Werbemittel verboten. Gesetzesgrundlage ist das Heilmittelwerbegesetz (HWG), welches in Paragraph 11 strikte Beschränkungen der Öffentlichkeitswerbung u.a. für operative plastisch-chirurgische Eingriffe auferlegt. Vorher-Nachher-Bilder werden vom Gesetzgeber nicht als Mittel zur Information gewertet, sondern als Bewerben einer Behandlung bzw. des kosmetischen Zustandes nach einer Behandlung. Patienten könnten so den Eindruck gewinnen, dass jede Behandlung in gleicher Weise erfolgreich ist. Selbstverständlich ist es Ärzten erlaubt, die Ergebnisse ihrer Arbeit im Rahmen einer Aufklärung zu präsentieren, um Patienten eine Vorstellung von den medizinischen Möglichkeiten zu vermitteln."

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