Brustimplantatwechsel: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten bei Implantatwechsel?
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Kostenübernahme bei Brustimplantatwechsel

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten bei Implantatwechsel?

Der Kostenrahmen für einen Implantatwechsel wird von verschiedenen individuellen OP-Kriterien und regionalen Faktoren bestimmt. Je nach Aufwand, Umfang und Indikation der Operation ist mit Kosten ab 4.500 Euro zu rechnen.

Gesetzliche Krankenkassen: Implantatentfernung vs. Implantatwechsel

In der Regel kommen die gesetzlichen Krankenkassen nur für die medizinisch begründete Entfernung von Brustimplantaten auf – und dies auch nur unter Kostenbeteiligung des gesetzlich Versicherten. Welche Selbstbeteiligungssumme der gesetzlich Versicherte aufbringen muss, ist jedoch nicht klar festgelegt. Für den Wechsel von Brustimplantaten, sprich den Ersatz der alten Implantate, gibt es jedoch bis heute keine eindeutige gesetzliche Regelung. Erfahrungsgemäß muss die Patientin die Kosten für die neuen Implantate vollständig selbst tragen.

Streben gesetzlich Versicherte eine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse an, kann der behandelnde Arzt nicht frei gewählt werden, sondern wird von der GKV zugeteilt.

Private Krankenversicherung und Implantatwechsel-/entfernung

Es gibt keine grundsätzliche Sicherheit darüber wie die privaten Krankenversicherungen im Einzelfall entscheiden. Die Höhe der Kostenübernahme wird individuell je nach Art und Komplexität des Falls festgemacht und ist immer in Abhängigkeit vom Tarif und der jeweiligen Privaten Krankenversicherungsgesellschaft zu betrachten.

Folgekostenversicherung und Implantatwechsel

Bei Abschluss einer Folgekostenversicherung werden je nach Tarif die Kosten, die aufgrund von Komplikationen nach einem medizinisch nicht indizierten ästhetischen Eingriff entstehen können, übernommen. Die Patienten sind ab dem ersten Tag des Eingriffs bis zu drei Jahre versichert. Auch besteht, im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen, die Möglichkeit der freien Arztwahl.

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